Wir sprechen Ihre Sprache

Seit 5 Jahrzehnten bieten wir unseren Kunden Sicherheit durch unsere Expertise.

Bis zum 01.07.2017 hieß unser Unternehmen von Bohlen und Halbach Versicherungs-Vermittlungen und Industrie Beratungen GmbH.

Standardlösungen decken auch lediglich Standardanforderungen ab. In der heutigen Zeit der immer individuelleren Bedürfnisse reicht dieses nicht mehr aus. Nach unserer gemeinsamen Analyse der betrieblichen Prozesse Ihres Unternehmens bieten wir auf der Grundlage unseres kompetenten Risk-Managements bedarfsgerechte Lösungen.

Solche Konzepte erfordern fundierte Branchenkenntnisse und können nur in enger Zusammen- arbeit mit dem Kunden entstehen. Wir bringen dabei unsere erprobten Verfahren und Methoden sowie Experten mit langjährigen Erfahrungen im Markt ein.

So entstehen maßgeschneiderte Sicherheitsstrategien, die Ihnen und Ihrem Unternehmen maximalen Nutzen bringen.

Ihr Kontakt zu uns

Haben Sie Fragen zu unseren Versicherungen oder benötigen Sie ein Angebot?


Wir beraten Sie gerne: +49 201 8201850

Lösungen setzen sich nicht nur aus Deckungskonzepten oder Vorsorgeprogrammen zusammen.

Sie fordern eine durchgehende Kette von Dienstleistungen. Deshalb stellen wir alle mit der Lösung verbundenen Leistungen für Sie bereit und erbringen sie mit eigenen Mitarbeitern und unseren bewährten, verlässlichen Kooperationspartnern.

Persönliche Betreuung
...schafft Vertrauen.

Um unserem Dienstleistungsanspruch gerecht zu werden, kümmert sich ein persönlicher Berater als direkter Ansprechpartner spartenübergreifend um alle Versicherungsthemen Ihres Unternehmens.
Individuelle Beratung
Aufgrund komplexerer Unternehmensabläufe und sich ständig verändernden rechtlichen Rahmenbedingungen wird es immer schwieriger, die individuellen Unternehmensrisiken einzuschätzen.

Hier sind wir mit unserem umfassenden know-how und unserer langjährigen Erfahrung Ihr zuverlässiger Partner.
Risikoanalyse
Wir verkaufen keine Produkte sondern Lösungen.

Daher steht am Anfang immer eine gemeinsame Analyse Ihrer jeweils aktuellen Unternehmenssituation
Vertragsgestaltung
Während unserer laufenden Betreuung prüfen wir die für Ihr Unternehmen relevanten wirtschaftlichen, technischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen regelmäßig.

Notwendige Änderungen und Neuerungen fließen nach Abstimmung mit Ihnen in die Vertragsgestaltung mit unseren Versicherungspartnern ein.
Schadenservice
Leistungen aus einer Hand.

Unsere Mitarbeiter begleiten Sie von der Schadenerstmeldung bis zur endgültigen Regulierung.
BVG Mitglieder

Wir bieten Ihnen als Mitglied des BVG exklusiv und kostenlos:

Die Analyse und Bewertung der bestehenden Versicherungsverträge.

Die Ermittlung des individuellen Versicherungsbedarfs sowie darauf aufbauend die Präsentation der Vorteile bei Integration Ihrer Versicherungsverträge in das Rahmenkonzept des BVG.

Unsere Beratungsleistungen in allen Fragen der betrieblichen Altersversorgung.
Bundesverband Geothermie

Die Bohrlochversicherung

Sie tragen das Risiko - Wir versichern es!

Das Risiko der Geothermiebohrung = Das Risiko des Bauherren

Ein besonderes Risiko bei Geothermieanlagen besteht in Schäden, die durch die Erdsondenbohrung verursacht werden. Gefahren aus dem Baugrundrisiko wie zum Beispiel artesisch gespanntes Grundwasser, der Austritt von Natur­gasen oder Erdhebungen bzw. Erdsenkungen führen immer wieder zu Schäden an eigenen Haus- und Grund oder Nachbargrundstücken.

Oftmals gehen die daraus resultieren Kosten voll zu Lasten des Bauherren. Die Gründe hierfür sind vielseitig.

  • Die am Bau beteiligten Unternehmer haften nicht wegen des Fehlens eines Verschuldens, bzw. das Verschulden des Bohrunternehmers kann nicht nachgewiesen werden.
  • Der Bauherr trägt die Verantwortung für Schäden aus Grund und Boden.
  • Nachbarn melden nach § 906 ff. BGB Ausgleichsansprüche an.
  • Die klassischen Versicherungen des Bauherren und beteiligten Bohrunternehmers sind für solch ein spezielles Risiko nicht ausreichend.

Die Errichtung geothermischer Anlagen berührt die unterschiedlichsten Rechts- und Haftungsbereiche (z.B. § 22 WHG, § 114 BBergG oder 906 ff BGB). Streitigkeiten im Schadenfall sind vorprogrammiert.

Schadensfälle aus der Praxis

In einer Tiefe von 118 Meter wurde artesisch gespanntes Grundwasser angebohrt. Der artesisch gespannte Grundwasserleiter hatte einen geringen Kopfdruck mit ebenfalls geringer Schüttung, sodass zunächst eine kontrollierte Ableitung eingerichtet werden konnte. Das zuständige Landratsamt bestand auf die Rückverfüllung des Bohrlochs bis mindestens 10 Meter oberhalb des Artesers zwecks notwendiger Abdichtung.

Für diese Maßnahmen entstanden zusätzliche Kosten für erhöhten Materialaufwand (Verpressmaterial), Personal, Umplanung der Erdwärmeanlage und aus den 2 geplanten Bohrungen á 120 Meter wurden letztendlich 3 Bohrungen á 100 Meter. Hier entstand ein Schaden in Höhe von 16.000 €, der durch die Versicherung gezahlt wurde.

Bereits in einer Tiefe von 26 Meter wurde artesisch gespanntes Grundwasser angebohrt. Hierbei mussten aufgrund der geringen Tiefe zunächst die Standrohre bis auf 10 Meter ins Festgestein getrieben werden, sodass der artesische Überlauf mittels Pumpen gefasst werden konnte. In Absprache mit der unteren Wasserbehörde wurde zunächst die Charakterisierung des Artesers überprüft, da man ausschließen wollte, dass es sich bei dem Arteser um eine schwebende Wasserlinse handelt, da die Schüttungsmengen variierend waren. Dies war jedoch nicht der Fall und insofern wurde in Absprache mit der Behörde die Bohrung aufgrund der geringen Tiefe aufgegeben und verpresst.

Aufgrund der gegebenen Verhältnisse musste die Erdwärmeanlage umgeplant werden. Anstelle der 2 Bohrungen á 60 Meter vor dem Haus mussten nunmehr 6 Bohrungen á 20 Meter hinter dem Haus durchgeführt werden. Die Kosten für Umplanung, Material und Personalaufwand in Höhe von 20.000 € wurden durch die Versicherung übernommen.

Wir lassen Sie nicht im Regen stehen!

Unser Versicherungskonzept - Ihr Haus in guten Händen

Versichert gelten unvorhergesehene Sachschäden durch das Bauvorhaben, insbesondere durch

  • Erdhebung, Erdsenkung
  • Erdbeben, Erdrutsch
  • Anschnitt von artesisch gespannten Grundwasserleitern
  • Gasaustritt von Naturgas
  • Eintritt mikrobiologischer Verunreinigungen
  • Hydraulischen Kurzschluss zweier getrennter Grundwasserstockwerke

Ersetzt werden Beschädigungen oder Zerstörungen von Sachen sowie anfallende Kosten bis zu einer Versicherungssumme von insgesamt 1.000.000 € für

  • Aufräumung, Dekontamination und Entsorgung von Sachen
  • Baugrund und Bodenmassen
  • Dekontamination und Entsorgung von Erdreich
  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • Arbeits- und Eilfrachtzuschläge
  • Luftfrachtkosten
  • Provisorische Schutzmaßnahmen
  • Behördliche Auflagen
  • Technologiefortschritt
  • Schadensuchkosten
  • Verkehrssicherung
  • Sachverständigenkosten
  • Die Verfüllung und Abdichtung des Bohrlochs „Arteserverschluss“

Darüber hinaus empfehlen wir im Bedarfsfall den Abschluss einer Bauherren-Haftpflichtversicherung.

Unwägbarkeiten vorzubeugen und Risiken abzusichern zählt seit jeher zu den elementaren Bedürfnissen des Menschen.

Wir bieten unseren Service für

Freiberufler
Geothermie
Bauwirtschaft
Kommunen
Heilwesen
Leasinggeber
Industrie, Handel und Gewerbe